(natürlich auch Frauen ...)
Wie bereits hier erläutert, sind Berufskraftfahrer verpflichtet, regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
[... mehr zu Starke Männer ...]
Jetzt hast Du den Theo nicht nur im Fahrschulauto neben Dir - Du kannst ihn Dir auch in Deiner Freizeit ausleihen.
Er hilft Dir, die Theorieprüfung zu bestehen. Mit THEO kannst Du überall üben.
Frag einfach Christine!
[... mehr zu Leih Dir den T ...]
Neu für Fahrschüler im Landkreis Mühldorf: Fahrschule Kronburger "übernimmt" Ihre Ämtergänge!
Ihre Vorteile:
Sie brauchen nicht mehr zur Gemeinde und auch die Führerscheinstelle im Landratsamt brauchen Sie nicht mehr zu besuchen.
Wir erledigen alle notwendigen Papiere für Sie und sind Ihre zentrale Anlaufstelle!
Weiterbildung LKW
Weiterbilden, weiterkommen!
Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für die Weiterbildung Ihrer Fahrer nach BkrFQG.
Sprechen Sie uns an!
Seit dem 1. Oktober 2006 ist sie Gesetz:
Die Aus- und Weiterbildung zum EU-Berufskraftfahrer
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BkrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung. Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der C- und D-Klassen erforderlich ist.
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(Begleitetes Fahren mit 17)
Die neue Regelung sieht folgendes vor:
Anforderungen an die Begleitperson:
- Mindestalter 30 Jahre
- Besitz der Fahrerlaubnis mindestens 5 Jahre
- Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
- Weniger als 0,5 Promille BAK
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