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Begleitetes Fahren

Fahren

Herzlich Wilkommen

"zur Ausbildung für den Führerschein mit begleitetem Fahren ab 17! Wir freuen uns, Sie auf Ihrem Weg zum sicheren und verantwortungsbewussten Fahren zu begleiten. Diese Ausbildung bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, frühzeitig Fahrpraxis zu sammeln, sondern legt auch den Grundstein für eine verantwortungsvolle Teilnahme am Straßenverkehr. Tauchen Sie ein in eine umfassende Schulung, die Sie bestens auf die Straßen vorbereitet und Ihnen ermöglicht, die Freiheit des Fahrens sicher zu genießen."

Liebe Führerscheininteressenten,

liebe Eltern,

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Junge Menschen haben in Deutschland die Möglichkeit, bereits ab 17 Jahren mit dem PKW zu Fahren. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich das Risiko einer Unfallbeteiligung für Fahranfänger deutlich reduziert, wenn sie nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis zunächst in Begleitung erfahrener Kraftfahrer unterwegs sind.

Die Gründe hierfür liegen auf der Hand:

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- Fahranfänger fehlt logischerweise die Fahrerfahrung-das lässt sich durch die Fahrausbildung nicht ändern.

- Die Risikobereitschaft junger Menschen ist größer als in fortgeschrittenem Alter. Das ist im Prinzip gut so, beim Autofahren aber leider Lebensgefährlich.

- Die Fahrzeugbesetzung bei 18-jährigen Fahranfängern ist häufig höchst brisant - dem kann ganz leicht entgegen gewirkt werden.

Wer darf begleiten?

 

Begleitpersonen

  • müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

  • müssen seit mindestens 5 Jahre(ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechender deutschen, einer EU/EWR oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein.

  • dürfen keinem Fahrverbot unterliegen.

  • dürfen zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

  • dürfen bei der Begleitung nicht alkoholisiert sein (weniger als 0,5 Promille im Blut) und nicht unter dem Einfluss von anderen berauschenden Mitteln stehen.

Auto singen

Führerschein klasse

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: AM und L

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt).

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Was Du benötigst:

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  • Sehtest

  • Erste Hilfe Kurs

  • Biometrisches Passbild

  • BF17 Antrag

  • Kopie Ausweis Begleitperson (Vorne u. hinten)

  • Kopie Führerschein Begleitperson (Vorne u. Hinten

  • Kopie Ausweis von Dir (vorne u. Hinten

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