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LKW

Herzlich Willkommen

Der Rollerführerschein AM ist ein wichtiger Schritt für Jugendliche und junge Erwachsene, um sich auf sichere und eigenverantwortliche Weise im Straßenverkehr fortzubewegen. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder eröffnet sich die Möglichkeit, die Freiheit der Mobilität zu genießen und gleichzeitig die Verantwortung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu übernehmen. Diese Fahrerlaubnis ist der erste Schritt in die Welt des motorisierten Zweiradfahrens und legt den Grundstein für ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr. In dieser Einleitung möchten wir einen detaillierten Blick darauf werfen, was der Rollerführerschein AM umfasst, welche Voraussetzungen erfordert werden und warum dieser Führerschein einen bedeutenden Schritt für junge Fahrer darstellt.

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Führerschein
klassen

C1

Mindestalter: 

18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:

keine

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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

C

Mindestalter: 

21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse:

C1

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​

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

C1E

Mindestalter:

18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen:

BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der

  • Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeug-kombination 12 000 kg nicht übersteigt,

  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

CE

Mindestalter:

21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse:

BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Was du benötigst:

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  • Biometrisches Passbild

  • Ärztliches Gutachten

  • Augen Ärztliches Gutachten

  • Kopie Ausweis von Dir

  • Kopie Führerschein von Dir

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  • Wie lange dauert ein Führerschein?
    Es erfreut uns mitteilen zu können, dass es in unserer Fahrschule keine Wartezeiten mehr zu verzeichnen sind. Nichtsdestotrotz obliegt die zeitliche Abstimmung der praktischen Fahrstunden immer mit dem jeweiligen Fahrlehrer. Für den theoretischen Teil kommt es darauf an wie oft und regelmäßig Du den Unterricht besuchen kannst.
  • Wie lange sind die Wartezeiten?
    Aktuell kann es in unseren Fahrschulen zu Wartezeiten kommen.
  • Wie kann ich mich Anmelden?
    Jederzeit telefonisch unter folgenden Telefonzeiten: Büro: 08631/94873 Montag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlosssen oder in unseren Filialen Mühldorf: Mo: und Mi: von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr Neumarkt: Mo: und Do: von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr Töging: Di: und Do: von 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Wie sind die Büro Öffnungszeiten?
    Telefonzeiten: Montag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
  • Muss ich wenn ich keine Zeit habe mich bei der Fahrschule Melden?
    Für den Theoretischen teil musst Du dich nicht abmelden falls Du keine zeit hast. Allerdings für den Praktischen Unterricht gelten die AGB´S die hast Du bei der Anmeldung erhalten oder kannst sie jederzeit auf unserer Homepage und der Fußzeile abrufen. oder direkt hier einsehen.
  • Darf ich die Unterrichte in allen Filialen besuchen?
    In unserer Fahrschule kannst Du deine Unterrichte in allen 3 Filialen besuchen somit kannst Du bei uns 4 mal die Woche zum Unterricht kommen und Deinen Theorieunterricht um die hälfte Verkürzen.
  • Wann sind die Unterrichtszeiten?
    Mühldorf: Montag und Mittwoch von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr Neumarkt Sankt Veit: Montag und Donnerstag von 18:30 Uhr bis 20:00 Töging: Dienstag und Donnerstag von 18:30 Uhr bis 20:00
  • Kann man die Führerscheinklasse jederzeit ändern?
    Ja, man kann die Führerscheinklasse jederzeit ändern es kann aber durchaus sein das, dass Landratsamt hierfür eine gebühr verlangt. Melde dich diesbezüglich bei deinem Fahrlehrer oder bei uns im Bürooder per Mail info@fahrschule-kronburger.de Büro Telefonzeiten: Montag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnertag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
  • Kann ich während meiner Ausbildung eine weitere Klasse dazu nehmen?
    Ja das ist jederzeit möglich melde dich hierfür bei uns im Büro: Telefonzeiten: Montag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 bis 13:00 Uhr Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen oder per Mail unter info@fahrschule-kronburger.de oder bei Deinem Fahrlehrer.
  • Darf ich mir meinen Fahrlehrer aussuchen?
    Bei uns kannst Du dir deinen Fahrlehrer aussuchen. Auf unserer Homepage unter Ãœber Uns kannst du dir alle Fahrlehrer ansehen oder in den jeweiligen Unterrichten in den 3 Filialen.
  • Wie kann ich meine ersten Fahrstunden ausmachen?
    Generell über Deinen Fahrlehrer den Du dir ausgesucht hast. Falls Du noch keinen Fahrlehrer zugeteilt bekommen hast melde Dich bei uns im Büro unter folgenden Telefonzeiten: Montag: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen oder per Mail unter info@fahrschule-kronburger.de Dann bekommst Du einen Fahrlehrer zugeteilt.
  • Wie kann ich meine Fahrstunden absagen?
    Die Fahrstunden musst Du rechtzeitig bei denen Fahrlehrer absagen hier gelten unsere AGB´S die Du auf unser Homepage in der Fußzeile findest oder in deinen Unterlagen die Du bei der Anmeldung bekommen hast. oder direkt hier.
  • Wie oft kann ich Fahrstunden nehmen?
    Das hängt immer davon ab wie Du es mit deinem Fahrlehrer zeitlich abstimmst.
  • Was ist wenn ich mit meinem Fahrlehrer nicht zurecht komme?
    Das kann durchaus vorkommen in so einem Fall kannst Du gerne jederzeit mit uns Kontakt aufnehmen und mit uns darüber sprechen gerne helfen wir Dir bei deinem Anliegen weiter. Ansprechpartner: Kronburger Marina Leitung Büro Kronburger Daniel Inhaber Es gibt nichts was man nicht lösen kann!
  • Kann ich mir meinen Fahrlehrer aussuchen?
    Ja, Du kannst Dir deinen Fahrlehrer aussuchen melde dich hierfür bei uns im Büro.
  • Wie kann ich mich Anmelden?
    Jederzeit telefonisch oder per Mail info@fahrschule-kronburger.de oder direkt hier.
  • Gibt es eine Mittagsverpflegung?
    Ja bei uns gibt es ein sorglos rund um Packet mit Brotzeit, Mittagessen und Nachmittags Kuchen.
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