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LKW

Herzlich Willkommen

"Willkommen zur aufregenden Reise hin zum LKW-Führerschein in unserer Fahrschule! Unsere spezialisierte Ausbildung bietet nicht nur das nötige Know-how, sondern auch eine umfassende Betreuung, um Sie sicher und kompetent auf die Straßen als erfahrener LKW-Fahrer zu bringen. Entdecken Sie mit uns die Welt des Schwerverkehrs und bereiten Sie sich darauf vor, mit Professionalität und Sicherheit hinter dem Lenkrad eines Lastkraftwagens zu agieren."

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Führerschein
klassen

C1

Mindestalter: 

18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:

keine

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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

C

Mindestalter: 

21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse:

C1

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​

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

C1E

Mindestalter:

18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen:

BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der

  • Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeug-kombination 12 000 kg nicht übersteigt,

  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

CE

Mindestalter:

21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse:

BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Was du benötigst:

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  • Biometrisches Passbild

  • Ärztliches Gutachten

  • Augen Ärztliches Gutachten

  • Kopie Ausweis von Dir

  • Kopie Führerschein von Dir

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FAQ

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