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LKW

Herzlich Willkommen

Der Rollerführerschein AM ist ein wichtiger Schritt für Jugendliche und junge Erwachsene, um sich auf sichere und eigenverantwortliche Weise im Straßenverkehr fortzubewegen. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder eröffnet sich die Möglichkeit, die Freiheit der Mobilität zu genießen und gleichzeitig die Verantwortung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer zu übernehmen. Diese Fahrerlaubnis ist der erste Schritt in die Welt des motorisierten Zweiradfahrens und legt den Grundstein für ein verantwortungsbewusstes Verhalten im Straßenverkehr. In dieser Einleitung möchten wir einen detaillierten Blick darauf werfen, was der Rollerführerschein AM umfasst, welche Voraussetzungen erfordert werden und warum dieser Führerschein einen bedeutenden Schritt für junge Fahrer darstellt.

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Führerschein
klassen

C1

Mindestalter: 

18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:

keine

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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

C

Mindestalter: 

21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse:

C1

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Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A 2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

C1E

Mindestalter:

18 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse C1 notwendig
Eingeschlossene Klassen:

BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.

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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der

  • Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeug-kombination 12 000 kg nicht übersteigt,

  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.

CE

Mindestalter:

21 Jahre, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klasse:

BE, C1E und T sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.

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Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Was du benötigst:

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  • Biometrisches Passbild

  • Ärztliches Gutachten

  • Augen Ärztliches Gutachten

  • Kopie Ausweis von Dir

  • Kopie Führerschein von Dir

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